Zwischen Macht und Ächtung
Der Scharfrichter gehörte in der Frühen Neuzeit zu den gefürchtetsten Personen einer Stadt. Ohne ihn konnte das Rechtssystem keine Urteile vollstrecken. Gleichzeitig galt er als gesellschaftlich geächtet und lebte meist außerhalb des normalen bürgerlichen Lebens.
Sein Alltag bewegte sich zwischen Gericht, Folterkammer und Richtplatz. Er begegnete Gewalt, Angst und Tod beinahe täglich. Trotz seiner wichtigen Aufgabe galt der Scharfrichter als „unehrlicher Mensch“ und blieb sozial oft isoliert.
Der Beruf war geprägt von Widersprüchen. Einerseits stand der Scharfrichter im Dienst von Gesetz und Obrigkeit. Andererseits wollten viele Bürger keinen Umgang mit ihm oder seiner Familie pflegen.
Wer war der Scharfrichter?
Das Amt des Scharfrichters entwickelte sich vor allem mit dem Aufstieg der Städte und ihrer eigenen Gerichtsbarkeit. Im frühen Mittelalter wurden Todesurteile häufig noch gemeinschaftlich vollstreckt. Beim Bau eines Galgens oder bei Hinrichtungen mussten oftmals mehrere Bürger mitwirken. Dadurch trug die Gemeinschaft gemeinsam die Verantwortung.
Erst später entstanden fest angestellte Scharfrichter als eine Art städtische Amtspersonen. Besonders reichsunmittelbare Städte wie Nürnberg begannen früh damit, eigene Scharfrichter dauerhaft zu bestellen.
Der Scharfrichter war kein gewöhnlicher Handwerker. Sein Amt galt als notwendig, gleichzeitig aber als unehrenhaft. Viele Menschen mieden den Kontakt zu ihm aus Angst, religiöser Abneigung oder gesellschaftlichen Vorurteilen.
Wo lebte der Scharfrichter?
Der Scharfrichter lebte meist am Rand der Stadt, sowohl geografisch als auch sozial.
Oft befand sich sein Haus in der Nähe der Richtstätte oder außerhalb der Stadtmauern. Dort störten Gerüche, Tierkadaver und der Betrieb des Richtplatzes das bürgerliche Leben weniger.
In manchen Städten gab es jedoch Ausnahmen. In Nürnberg wohnte der Scharfrichter direkt innerhalb der Stadt am sogenannten Henkersteig. In Burghausen befand sich seine Unterkunft im Nachrichterturm der Burganlage.
Das Scharfrichterhaus wurde häufig von der Stadt gestellt. Armut bedeutete das Amt nicht zwangsläufig. Manche Scharfrichter gelangten zu erheblichem Wohlstand. Trotzdem blieb ihre Familie oft isoliert. Viele Bürger wollten keinen engeren Umgang mit ihnen pflegen. Kinder anderer Familien spielten häufig nicht mit den Kindern des Scharfrichters.
Wasenmeister und Scharfrichter
Der Beruf des Wasenmeisters war eng mit der Scharfrichterei verbunden. Der Wasenmeister, später auch Abdecker genannt, war für die Beseitigung toter oder kranker Tiere zuständig.
Da Bauern verendetes Vieh nicht selbst verwerten durften, übernahmen Wasenmeister diese Aufgabe. Gleichzeitig verhinderten sie, dass krankes Fleisch auf Märkten verkauft wurde oder sich Krankheiten ausbreiteten.
Wie der Scharfrichter gehörte auch der Wasenmeister zu den sogenannten unehrlichen Berufen. Beide standen außerhalb vieler Zünfte und lebten gesellschaftlich isoliert.
Nicht selten übte ein Scharfrichter gleichzeitig das Amt des Wasenmeisters aus.
Gesellschaftliche Stellung eines „unehrlichen Menschen“
Der Scharfrichter galt rechtlich und gesellschaftlich als „unehrlicher Mensch“.
Das brachte zahlreiche Einschränkungen mit sich:
- Ausschluss aus vielen Zünften
- erschwerte Eheschließungen
- soziale Ausgrenzung
- teilweise Ausschluss aus Wirtshäusern oder Badestuben
Auch das Verhältnis zur Kirche war widersprüchlich.
Einerseits galt der Scharfrichter als Werkzeug weltlicher Gerechtigkeit. Geistliche begleiteten Verurteilte zur Richtstätte und arbeiteten mit ihm zusammen.
Andererseits wurde sein Beruf moralisch belastet betrachtet. In manchen Kirchen saßen Scharfrichter auf gesonderten Plätzen weit entfernt von den übrigen Gemeindemitgliedern.
Viele Scharfrichter waren dennoch tief religiös. Einige spendeten für Kirchen oder ließen Messen lesen. Wahrscheinlich spielte dabei nicht nur Frömmigkeit, sondern auch die Sorge um das eigene Seelenheil eine Rolle.
Die Tätigkeiten des Scharfrichters
Die Arbeit des Scharfrichters bestand nicht nur aus Hinrichtungen.
Zu seinen Aufgaben gehörten unter anderem:
- Bewachung von Gefangenen
- Vorbereitung von Verurteilten für Folter oder Hinrichtung
- Durchführung gerichtlicher Folter
- Vollstreckung von Ehrenstrafen
- Brandmarkungen
- Abschneiden von Ohren, Fingern oder Händen
- Auspeitschungen
- Hinrichtungen mit Schwert, Strick oder Rad
- Durchführung von Ertränkungen
Die Tätigkeit verlangte körperliche Kraft, Präzision und Erfahrung.
Nebentätigkeiten als Wundarzt und Aufseher
Viele Scharfrichter arbeiteten zusätzlich als eine Art Wundarzt.
Durch ihre praktischen Kenntnisse über den menschlichen Körper verfügten sie oft über mehr Erfahrung bei Knochenbrüchen oder ausgerenkten Gelenken als manche Ärzte ihrer Zeit.
Nach der Peinlichen Halsgerichtsordnung Kaiser Karls des Fünften war der Scharfrichter teilweise sogar verpflichtet, Verletzungen zu behandeln, die während einer Folter entstanden waren.
Auch die Herstellung bestimmter Salben gehörte zu den Nebentätigkeiten. Dabei spielte sogenanntes „Armensünderfett“ eine Rolle, das aus menschlichem Fettgewebe gewonnen wurde und damals als Heilmittel galt.
In größeren Städten beaufsichtigten manche Scharfrichter gemeinsam mit ihren Frauen außerdem das sogenannte Hübschlerinnenhaus, also ein städtisches Bordell.
Diese Nebentätigkeiten bildeten oft einen wichtigen Teil ihrer Einkünfte.
Der Berufsalltag an der Richtstätte
Die Arbeit an der Richtstätte war körperlich und psychisch belastend.
Der Scharfrichter war ständig mit Angst, Gewalt und Tod konfrontiert. Hinrichtungen fanden öffentlich statt und mussten reibungslos ablaufen. Fehler konnten gefährlich werden.
Besonders Enthauptungen verlangten hohe Präzision. Ein schlecht geführter Schwertstreich konnte die Hinrichtung verlängern und die Menge gegen den Scharfrichter aufbringen.
Die Angst vor dem eigenen Versagen führte manchmal dazu, dass Scharfrichter alkoholisiert zum Richtplatz erschienen. Misslang eine Hinrichtung, drohten ihnen Wut und Gewalt durch die Zuschauer.
Auch die Umgebung des Richtplatzes war belastend. Rauch, verbranntes Fleisch, Exkremente und Blut gehörten zum Alltag vieler Richtstätten.
Selbst für Menschen, die an Gewalt gewöhnt waren, bedeutete dies eine enorme psychische Belastung.
Wie wurde der Scharfrichter bezahlt?
Die meisten städtischen Scharfrichter erhielten ein sogenanntes Wartgeld. Dieses wurde unabhängig von einzelnen Hinrichtungen oder Folterungen gezahlt.
Zusätzlich erhielt der Scharfrichter Gebühren für jede einzelne Tätigkeit.
Die Höhe der Einnahmen hing daher stark von:
- der Größe der Stadt
- der Zahl der Gerichtsverfahren
- und den zusätzlichen Aufgaben
ab.
Manche Scharfrichter konnten dadurch erheblichen Wohlstand erreichen.
Die Gebührenordnung von 1689 in Burghausen
Die Burghauser Gebührenordnung vom 6. April 1689 gibt einen seltenen Einblick in die Bezahlung eines Scharfrichters in Bayern.
Das jährliche Wartgeld betrug 78 Silbergulden. Hinzu kamen Gebühren für einzelne Tätigkeiten.
| Tätigkeit | Vergütung |
|---|---|
| Auspeitschung mit Ruten | 1 Gulden 8 Kreuzer 2 Heller |
| Abschneiden der Zunge oder Pranger | 2 Gulden |
| Abschlagen einer Hand | 1 Gulden 8 Kreuzer 2 Heller |
| Finger stutzen | 1 Gulden 34 Kreuzer |
| Verbrennen oder Begraben eines Selbstmörders | 8 Gulden |
| Strangulation an der Säule | 2 Gulden |
| Hinrichtung mit dem Schwert | 2 Gulden |
| Hängen am Galgen | 2 Gulden |
| Rädern | 3 Gulden |
| Verbrennung durch Feuer | 4 Gulden |
Quelle: Staatsarchiv München, Amtsrechnung Pflegegericht Braunau 1699.
Was war ein Gulden wert?
Ein Gulden entsprach ungefähr:
- dem Lohn von drei Arbeitstagen eines Tagelöhners
- 10 bis 15 Pfund Roggenbrot
- etwa 25 Pfund Rindfleisch
- einem einfachen Paar Schuhe
Die Gebühren des Scharfrichters lagen damit teilweise deutlich über gewöhnlichen Handwerkerlöhnen.
Scharfrichterdynastien
Da Scharfrichter gesellschaftlich isoliert lebten, heirateten sie häufig innerhalb weniger Familien.
So entstanden über Generationen hinweg eigene Scharfrichter und Wasenmeisterdynastien. Familien unterstützten sich gegenseitig und arbeiteten teilweise gemeinsam bei größeren Hinrichtungen oder Gerichtsverfahren.
Kinder von Scharfrichtern übernahmen häufig denselben Beruf wie ihre Väter.
Dadurch blieb das Amt über lange Zeit innerhalb bestimmter Familienlinien erhalten.
Fazit
Der Alltag eines Scharfrichters war geprägt von Gegensätzen. Er stand im Dienst des Gesetzes und war zugleich gesellschaftlich geächtet. Ohne ihn konnte die frühneuzeitliche Strafjustiz nicht funktionieren, dennoch blieb er ein Außenseiter.
Sein Leben spielte sich zwischen Richtplatz, Gericht und sozialer Isolation ab. Gleichzeitig verfügte er über besondere Kenntnisse, die ihm zusätzliche Aufgaben als Wundarzt oder Aufseher ermöglichten.
In einem weiteren Beitrag folgt ein genauer Blick auf konkrete Hinrichtungen, Foltermethoden und die Arbeit des Scharfrichters im Verlauf eines einzelnen Gerichtsverfahrens.