Die Gebührenordnung von 1689 – ein historischer Primärbeleg
In Burghausen beschwerten sich Bürger darüber, dass der Scharfrichter „vierspännig“ vorfuhr. Der Beruf war gesellschaftlich geächtet – arm waren viele Scharfrichter deshalb jedoch nicht. Besonders in größeren Städten konnten sie durch Wartgeld, Gebühren und Nebentätigkeiten erhebliche Einkünfte erzielen.
Wie diese Bezahlung konkret aussah, zeigt eine historische Gebührenordnung aus dem Jahr 1689. Sie gehört zu den seltenen Primärquellen, die detailliert festhalten, welche Tätigkeiten ein Scharfrichter ausführte und wie hoch die jeweilige Vergütung war. Der letzte Teil dieser Serie beleuchtet die wirtschaftliche Seite eines Berufs zwischen gesellschaftlicher Ächtung und finanzieller Absicherung.
Das Wartgeld – Grundvergütung unabhängig von Hinrichtungen
Städtische Scharfrichter erhielten in vielen Territorien ein sogenanntes Wartgeld. Dabei handelte es sich um eine feste Grundvergütung, die unabhängig davon gezahlt wurde, ob tatsächlich Hinrichtungen oder Folterungen durchgeführt wurden.
Für Burghausen in Bayern nennt die Gebührenordnung vom 6. April 1689 ein jährliches Wartgeld von 78 Silbergulden. Hinzu kamen die einzelnen Gebühren für konkrete Tätigkeiten.
Die Quelle stammt aus der Amtsrechnung des Pflegegerichts Braunau von 1699, Folio 205 bis 208, heute im Staatsarchiv München verwahrt.
Die Gebührenordnung von 1689 – vollständige Aufstellung
Die folgende Tabelle basiert auf der historischen Gebührenordnung für den Scharfrichter von Burghausen. Die Formulierungen wurden aus dem Originalmaterial übernommen und sprachlich nur minimal vereinheitlicht.
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Eine Person mit Ruten aushauen | 1 Gulden 8 Kreuzer 2 Heller |
| Einer Person die Zunge abschneiden oder auf den Pranger stellen | 2 Gulden |
| Einer Person die Hand abhauen | 1 Gulden 8 Kreuzer 2 Heller |
| Einer Person die Finger stutzen | 1 Gulden 34 Kreuzer |
| Verbrennen oder Vergraben eines Selbstmörders | 8 Gulden |
| Hinrichtung durch Strangulieren an der Säule | 2 Gulden |
| Hinrichtung durch Aufspießen, Ertränken, Vierteilen, Schleifen oder Hackenwurf | „Was er begehrt hat und recht ist“ |
| Einer Person die Ohren abschneiden oder durch die Backen brennen | 2 Gulden 34 Kreuzer |
| Hinrichtung mit dem Schwert | 2 Gulden |
| Führen zum Richtplatz | 1 Gulden 8 Kreuzer |
| Stricke und Handschuhe | 34 Kreuzer |
| Hinrichtung durch den Strang | 2 Gulden |
| Hinrichtung mit dem Rad | 3 Gulden |
| Stöße, Rad und Brechen der Knochen | 3 Gulden 25 Kreuzer 2 Heller |
| Führen zum Richtplatz, Stricke, Handschuhe und Flechten aufs Rad | 1 Gulden 8 Kreuzer 2 Heller |
| Hinrichtung durch Feuer (ohne Pulver, Holz und Stroh) | 4 Gulden |
| Zwicken mit glühenden Zangen | 1 Gulden 8 Kreuzer 2 Heller plus 1 Schilling je Zangengriff |
| Pfählung und Aufspießen | „Was der Nachrichter verlangt“ |
| Reisen über Land – je Tag für Roß und Mann | 1 Gulden 30 Kreuzer |
| Lehenroß (geliehenes Pferd) je Tag | 30 Kreuzer |
| Für den Knecht des Nachrichters je Tag | 30 Kreuzer |
| Beinschrauben, wenn selbst mitgebracht | 1 Pfund Deputat zusätzlich |
Zusätzlich enthält die Quelle einen Hinweis auf den sogenannten Falckenturm in München – ein Gefängnis und Folterort –, in dem geregelt wurde, dass dem Scharfrichter bei mitgebrachten Beinschrauben ein zusätzliches Deputat zustand.
Was war ein Gulden wert? – Kaufkraftvergleich
Die historischen Zahlen wirken zunächst abstrakt. Erst ein Blick auf die damalige Kaufkraft zeigt, wie hoch manche Vergütungen tatsächlich waren. Das Rohmaterial nennt dazu mehrere Vergleichswerte.
Ein Gulden entsprach ungefähr dem Lohn eines Tagelöhners für drei Arbeitstage. Für einen Gulden erhielt man außerdem etwa zehn bis fünfzehn Pfund Roggenbrot oder rund fünfundzwanzig Pfund Rindfleisch. Ein Paar einfache Schuhe kostete ungefähr ein bis eineinhalb Gulden.
Damit wird deutlich, dass selbst einzelne Tätigkeiten des Scharfrichters erhebliche Einnahmen bringen konnten. Eine Enthauptung mit dem Schwert brachte beispielsweise zwei Gulden ein – also ungefähr den Gegenwert von sechs Arbeitstagen eines gewöhnlichen Tagelöhners.
Besonders aufwendige Hinrichtungen wie das Rädern oder bestimmte Sonderstrafen wurden deutlich höher vergütet.
Wohlstand mit Einschränkungen – das Paradox des Scharfrichters
Die Scharfrichter in Bayern litten nicht zwangsläufig unter Armut. Einige erreichten durchaus Wohlstand. In Burghausen beschwerten sich Bürger sogar darüber, dass der Scharfrichter mit einer vierspännigen Kutsche vorfuhr.
Doch finanzieller Erfolg bedeutete keinen gesellschaftlichen Aufstieg. Trotz Wartgeld, Gebühren und Nebeneinkünften blieb der Scharfrichter sozial isoliert. Seine Familie galt weiterhin als unehrlich, und viele Bürger wollten keinen Umgang mit ihr haben.
Gerade darin zeigt sich das zentrale Paradox dieses Berufs: Der Scharfrichter war für das Rechtssystem unverzichtbar und konnte wirtschaftlich erfolgreich sein – gesellschaftliche Anerkennung erhielt er dennoch kaum.
Fazit – Der Mensch hinter dem Amt
Die Gebührenordnung von 1689 zeigt den Scharfrichter nicht nur als Vollstrecker von Strafen, sondern auch als Teil einer klar organisierten städtischen Verwaltungswelt. Seine Arbeit war tariflich geregelt, wirtschaftlich kalkulierbar und fest in die frühneuzeitliche Gerichtsbarkeit eingebunden.
Gleichzeitig bleibt der Scharfrichter eine der widersprüchlichsten Figuren seiner Zeit: notwendig und geächtet, wohlhabend und isoliert, gefürchtet und doch unverzichtbar. Diese Gegensätze ziehen sich durch alle Bereiche seines Lebens – von seinem Haus über seine Familie bis zur Richtstätte.
Damit endet diese Serie über den Alltag des Scharfrichters im 16. bis 18. Jahrhundert.
Zur gesamten Serie
- Artikel 1: Wer war der Scharfrichter? – Amt, Ursprung und gesellschaftliche Rolle
- Artikel 2: Wo und wie lebte der Scharfrichter? – Familie, Wohnen und Dynastien
- Artikel 3: Der Wasenmeister – Bruderberuf des Scharfrichters im Unehrenstand
- Artikel 4: Nebentätigkeiten des Scharfrichters – Wundarzt, Händler und Bordellaufsicht
- Artikel 5: Der Berufsalltag an der Richtstätte – Folter, Hinrichtung und psychische Belastung
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